Hallo, ich arbeite in einem größeren Betrieb der mehrere GmbHs gegründet hat und nun für die einzelnen GmbHs auch Betriebsräte hat. Ich selbst bin in einem dieser Betriebsräte der Vorsitzende. Nun habe ich erfahren das es einen Konzernbetriebsrat gibt und ich zwei Mitglieder entsenden soll. Auf meine Frage warum es keinen Gesamtbetriebsrat gibt sondern nur einen Konzernbetriebsrat wurde mir geantwortet: Es gäbe in unserer Firma nur einen BR und in diesem Fall würde der BR die Aufgaben des KBR übernehmen bzw. Einen KBR errichten.

Ich Frage mich nun stimmt das so oder muss nicht zwingend ein Gesamtbetriebsrat errichtet werden, es sind doch mehrere Betriebsräte? Oder sehe ich das falsch? Und muss ich denn Mitglieder in den KBR entsenden..? Bin mir unsicher ob das so stimmt.