Hallo zusammen!

Ich habe mal in die GSO für Bayern reingelesen und mir ist aufgafallen, dass nirgends etwas darüber steht, dass Schulaufgaben und andere Prüfungen von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen.

Habe ich etwas übersehen? Wenn nicht hieße dies doch, ich müsste die Prüfungen nicht unterschreiben lassen!?

In §57, Abs. 2 steht: "Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden, sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben und werden von der Schule für die Dauer von zwei Schuljahren nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie geschrieben wurden, aufbewahrt. 2 Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden."

Ich wollte auch mal wissen, was man eigentlich als Schüler gegen "Verstöße" tun kann. So steht ja auch darin, dass man die Prüfungen binnen einer Woche zurückgeben soll. Öfters werden SchülerInnen dafür bestraft, wenn die diese nicht am nächsten Tag unterschrieben dabei haben.

Ich hoffe, Ihr könnt mich mal etwas aufklären ...

Grüße aus Franken!!!