Habe ich als Mieter das Recht, vom Vermieter eine Auskunft darüber einzufordern, wie und wo welche Stromleitungen, Rohre usw. in einer Mietwohnung verlegt sind?

Ist der Vermieter auskunftspflichtig, z. B. durch Herausgabe entsprechender Pläne, die die Leitungen/Rohre verzeichnen, oder der Nennung/Kennzeichnung von Flächen, in denen gefahrlos gebohrt werden kann?

Wenn mir der Vermieter diese Auskunft verweigert und ich bohre anschließend eine Leitung bzw. ein Rohr an, bin ich dann für den Schaden haftbar? Kann mir Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn doch ich im Vorfeld vom Vermieter die zur Abwendung eines möglichen Schadens erforderlichen Informationen (nachweislich) einzuholen versucht habe?