Hallo Leute,

Ich habe Mal eine Frage aus Interesse.. angenommen ein 18-20 jähriger geht im Internet mit einem Mädchen zusammen, das allerdings erst 12 also unter 14 ist. Und bekommt von ihr (eindeutig sexuelle Bilder) ...Keine nacktbilder, sondern halt zum Beispiel im BH. Wie sieht dann die Rechtslage aus? Nach Paragraph 182 StGB würde ja Absatz 2) zu treffen.. dort steht aber ÜBER 21 JÄHRIGE..

Was geschieht also mit dem Mann aus unserem Beispiel? Außerdem hat er ja keine sexuelle Handlungen durchgeführt sie hat ja "nur" Bilder geschickt.

§ 182 StGB : (1) Eine Person über ACHTZEHN Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen ENTGELT sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem DRITTEN vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Eine Person über EINUNDZWANZIG Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mfg testperson98