Guten Tag,

ich habe vor einer Weile eine ordentliche Kündigung erhalten. In dieser Kündigung stadn zum Thema Freistellung lediglich folgendes:

"Wir machen außerdem von unserem Recht Gebrauch und stellen Sie ab sofort unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und vorhandener Mehrarbeiszeiten von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung frei"

Nun stelle ich mir die Frage ob dies überhaupt rechtens ist.

Ich habe deswegen auch schon im Internet recherchiert und gesehen dass bei einer Freistellung zwingend angegeben werden muss ob diese widerruflich oder unwiderruflich ist.

Urlaub kann wohl auch nur angerechnet werden wenn die Freistellung unwiderruflich ist und auch im schreiben die Anrechnung sowie unwiderrufliche Freistellung erklärt wird.

Vll kann mir hier ja jemand weiterhelfen und mir sagen ob ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch darauf habe oder nicht.

Vorab vielen lieben Dank und liebe Grüße