Hallo. Ich bin Unterhaltspflichtiger Vater meiner 10 Jahre alten Tochter. Der Unterhalt wird immer pünktlich, entsprechend der D Tabelle geleistet. Aufgrund von Nachwuchs und scheinbar Geldknappheit meiner neu verheirateten Ex Frau will Sie Zusätzliches Geld haben. Z.B. 50€ für Schulbücher. Sie hat jetzt das Jugendamt hinzugezogen. Bin ich dazu verpflichtet solche Zahlungen zu tätigen oder sind diese mit dem Unterhalt abgegolten?

Wieviele Tage muss ich mein Kind in den Ferien nehmen?

Es dreht sich dabei eher um die gesetzliche Vorgabe. Nicht darum, dass ich es nicht will.