Mein Bruder bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente (seit 1996, also nach altem Recht). Er ist zu 100% erwerbsunfähig. Jetzt ist unser Vater pflegebedürftig (Pflegestufe 1). Mein Bruder möchte gern die Pflege übernehmen. Dafür würde er von der Pflegeversicherung das Pflegegeld beziehen.

Wird das Pflegegeld als Hinzuverdienst auf seine Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet? Anders ausgedrückt: Ist der Bezug von Pflegegeld schädlich für die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente?

Für konstruktive Hilfe danken wir sehr.