Hallo zusammen, folgende Situation:

Ich hatte die Tage meine Fahrprüfung praktisch für den großen Motorrad Schein. Nach der Prüfung, die ich bestanden hatte, habe ich also meinen Führerschein gehabt. Da ist es auch schon passiert. Vom Ort der Prüfung auf dem Weg zurück zur Garage bin ich mit dem Motorrad gestüzt auf nasser Fahrbahn. Der Fahrlehrer war nicht dabei, da er noch einen anderen Prüfling hatte. Er hatte mich alleine los geschickt die Maschine zurück in die Garage zu stellen.

Das Motorrad war zudem von einer anderen Fahrschule geliehen. Jetzt muss es repariert werden und mein Fahrlehrer sagte mir der Besitzer "zahlt weder die Selbstbeteiligung noch das höherstufen der Versicherung".

Ist das denn alles so rechtens? Das Motorrad müsste doch zu dem Zeitpunkt noch über die Fahrschule versichert gewesen sein oder nicht?

Danke für die Hilfe