Guten Tag,

Ich habe ein Auto angezahlt und wollte es nächste Woche abholen gehen. Der verkäufer(privat) sagt mir jetzt er hätte kein Fahrzeugschein. Als Verlust wurde dies auch nicht gemeldet und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat er auch nicht. Fahrzeugbrief & TÜV bescheide sind da. Auto ist Abgemeldet. Kaufvertrag würde es dann auch geben. Was haltet ihr davon? Hätte angst es nicht anmelden zu können oder das es ein geklauter Wagen ist. Ich meine wenn man schon den Fahrzeugschein verliert kann man doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung sich einholen beim verkauf? Soweit ich weiss bräuchte ich die auch zum anmelden oder irre ich mich?

lg