Duerfen nicht geschriebene Klassenarbeiten mit 0 Punkten/einer 6 bewertet werden?

liebe community, ich habe im 10 Jahrgang eines Gymnasiums aufgrund einer 3 wöchtigen krankheitsphase eine Mathearbeit nicht geschrieben. Mein Lehrer bot mir - auf meine Anfrage hin an, dass ich die arbeit niciht nachschreiben müsse, da ich schon eine 2 schrieb und auch mündlich im 2-3er Bereich pendel.

Dann kam das Zeugnis und der Tiefschlag: eine 3. Heute (ich bin Niedersachse, die zeugnisse liegen 2 Wochen zurück, vorher bin ich NICHT über die Note informiert wordnen) habe ich Einsicht in die Noten bekommen. Diese 2. Arbeit wurde - da ich weder nachschrieb noch eine Ersatzleistung (Refarat, andere fachspez. Leistung etc) erbrachte mit 0 Oberstufenpunkten beziehungsweise einer 6 bewertet, selbiges für die Teilnote, die sich auf die Berichtigung ergibt. Dadurch fiel meine erste Arbeit (12 von 15 Punkten) natürlich rapide ab und ich kam auf eine schriftliche beurteilung von 6 Punkten.

Darf man eine Arbeit unter den Umständen einfach mit 0 Punkten bewerten? Mein Deutschlehrer hat mir - ebenfalls krankheitsbedingt, geht um den selben Zeitraum - die 2. Deutscharbeit des Halbjahres erlassen und mich nach der ersten bewertet. Ebenso beschrieb mir das vorgehen mein englischlehrer. Ich rechnete also mit einer schriftlichen Note gemäß meienr ersten Klausur.

Meine Bitte: Darf man das ? Ist das vertretbar? Würdet ihr ggf. gegen vorgehen, oder bin ich dann am Ende derjenige, der wieder den kürzeren zieht? Grüße und Danke im Vorraus

Schule, G8, G9, Gymnasium, Oberstufe, Benotung
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