Hallo, Mir ist letztens jemand mit einem Fahrrad ins Auto gefahren. Ich habe ein Gutachten über den Schaden machen lassen und dies mit der Versicherung abgerechnet. Jetzt ist mir allerdings ein Schaden aufgefallen, der nicht ins Gutachten aufgenommen wurde und somit nicht geltend gemacht wurde. Dieser Schaden ist nicht wie der Hauptschaden an der Hintertür, sondern gerade so an der Vordertür, wo der Fahrradfahrer wohl mit seinem Körper die Tür ungünstig eingeknickt hat. Kann ich diesen Schaden, obwohl nachträglich erst bemerkt jetzt noch irgendwie geltend machen? Ich bin für jede Hilfe dankbar, Lg