Mein Sohn hat 3 und halb Jahre Ausbildung fast zu Ende gemacht(er erzählt nicht ob da Probleme gabs mit Mitarbeitern), also ist zu sein letzten Prüfung nicht gegangen und dann weiterhin zu Betrieb nicht gegangen. Hat sich erst später bei Agentur für Arbeit gemeldet als Ausbildung suchend um Prüfung zu wiederholen.

Und beim Kindergeld nicht gemeldet, das er eine Kündigung erhalten hat. Hat aber dann keine Kindergeld mehr erhalten, weil , sie wissen das seine Ausbildung zu ende in dieser Zeit war.

Jetzt nach ein Jahr kriegen wir Bescheid von Familienkasse , wir müssen Abschlusspapiere vorlegen, hat er das aber nicht.

Die Frage ist , müssen wir das Kindergeld für 3.5 Jahre zurück zahlen?

Er hat auch keine Entschuldigung für den Tag wo er nicht zu Prüfung gegangen war.

Mit freundlichen Grüßen

Tatjana