Morgen, habe eine Frage zu meiner Lösung für folgende Aufgabe, da ich keine Lösung dafür im Netz finde und absolut niemanden in meinem Umfeld danach fragen kann:

„ Überprüfen Sie, ob es sich bei der folgenden Argumentation um einen gültigen Schluß handelt:

Der Angeklagte hat an einer Sitzblockade teilgenommen.

Wenn man an einer Sitzblockade teilnimmt, dann bewirkt man ein bestimmtes Ver- halten (die Fahrer der Milita ̈rtransporter mu ̈ssen anhalten).

Wenn man Gewalt anwendet und (somit) ein bestimmtes Verhalten bewirkt, macht man sich der No ̈tigung schuldig. (§ 240 StGB).

Also hat der Angeklagte sich der Nötigung schuldig gemacht.

Welche Prämisse (abgesehen von ”Wer an einer Sitzblockade teilnimmt, begeht eine Nötigung“, weil das ja erst durch diesen Schluß bewiesen werden soll) muß man zusätzlich annehmen, damit es sich um einen gültigen Schluß handelt?

Legende

S: „der Angeklagt/man nimmt an einer Sitzblockade teil“

V: „man bewirkt ein Verhalten“

M: „die Fahrer der Militärfahrzeuge müssen anhalten“

G: „man wendet Gewalt an“ 

N: „Der Angeklagte/ man macht sich der Nötigung schuldig“

Meine „Rekonstruktion“ (falls es das ist) wäre wie folgt. Ist das so korrekt, oder habe ich einen Fehler gemacht?

Ich will nur nochmal anmerken, dass ich mich nur aus Interesse damit beschäftige.