Meine Tochter hat im Wintersemester 2013 ein Medizinstudium begonnen, ist jedoch schwer psychisch erkrankt, so dass sie sowohl für das Sommersemester 2014 als auch für das Wintersemester 2014 eine Beurlaubung auf Grund einer Erkrankung mit Attest von der Uni erhalten hat (d.h. sie ist weiterhin immatrikuliert, aber wegen Erkrankung beurlaubt).Jetzt soll sie im Wintersemester 2014 keine HWR mehr erhalten, da diese bei Erkrankung angeblich nur ein Semester bezahlt wird. Stimmt das? Kann ich dagegen vorgehen? Schließlich ist sie ordentlicher Student.