Ich besitze ein Auto welches ca. noch 8.000 Euro wert ist. Mein Insolvenzverwalter will das Auto verwerten. Mir steht ein PKW zu (alleinerziehend mit 2 jähr. Kind). Ich bekomme dann ein "Austauschauto". Bis zu welcher Höhe darf der Wert dieses Autos sein? Gibt es hierzu evtl. einen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann? Danke für eure Hilfe!