Hallo,

ich brauche ein paar Informationen. Und zwar muss ich was über eine neu gegründete AG rausarbeiten.

Die Frage ist die:

"Nennen Sie zwei Stellen, bei denen die neu gegründete AG angemeldet werden muss und begründen Sie kurz diese Anmeldepflicht!"

Also, ich weiß das es bei dem einen das Handelsregister ist, beim zuständigen Amtsgericht. Denn eine AG ist dann eine AG wenn sie eingetragen ist, zuvor handelt sie als GmbH und die Inhaber, haften mit dem Geschäfts- sowie mit dem Privatvermögen und wird wenn unter allen, gleich aufgeteilt.

Aber was gibt es denn noch? Ich hätte jetzt gedacht vielleicht im Grundbuch, aber wenn warum? Oder ist es eine andere Stelle, wo es gemeldet werden muss?

Wäre nett wenn mir einer schnell helfen könnte. Brauch es dringend.

Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.