Hallo, ich arbeite in einem Diabetesfachgeschäft. Diese Firma vertritt die Philosophi sich mit den Filialen unmittelbar in der Nähe einer Diabetologischen Praxis anzusiedeln. Als ich vor 5 Jahren dort angefangen habe zu arbeiten wurde gesagt dass der Urlaub wenn möglich mit der Arztpraxis zu machen sei. Da wir zu zweit in dem Geschäft arbeiten wäre es auch möglich mal außerhalb der offiziellen Urlaubszeiten der Praxis Urlaub zu nehmen, da man sich ja vertreten kann. In den letzten Jahren wurden unsere Arbeitszeiten gekürzt,aber die Öffnungszeiten sind geblieben ,somit fallen immer Überstunden an, die schnellstmöglich wieder abzubauen sind. In der Realität sieht es nun so aus, dass wir ausschließlich Urlaub machen sollen, wenn die Arztpraxis Urlaub macht. Und es immer Diskussionen gibt. Der Chef geht davon aus dass wir uns gegenseitig vertreten, ich das aber nicht kann, da ich auf Grund der Stundenreduzierung einen Mini Job mit festen Arbeitszeiten hab. Im Arbeitsvertrag ist diese Urlaubsregelung nicht schriftlich festgehalten. Es gibt auch keinen Betriebsurlaub. Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus. Darf der AG uns den Urlaub vorschreiben?
Darf der Arbeitgeber Urlaub vorschreiben?
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