Hallo zusammen,

vor einigen Tagen habe ich telefonisch meinen Vertrag bei der Telekom verlängert. Bisher habe ich noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Aufgrund schlechter Erfahrungen mit dem unterirdischen Kundenservice der Telekom daher meine Fragen in die Runde:

  • Habe ich als Verbraucher ein Recht auf eine schriftliche Auftragsbestätigung?
  • Aus welchen Gesetzen leitet sich dieses Recht ab?
  • Wie wirkt es sich auf mein Widerrufsrecht aus, wenn ich keine schriftliche Auftragsbestätigung erhalte?
  • Worauf muss ich bei einem eventuellen Widerruf achten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

TanBo