Ich studiere derzeit auf MA an der HU Berlin. Vor kurzem habe ich meine Masterarbeit angemeldet und nun einen Exmatrikulationsbescheid erhalten der besagt, dass ich zum 01.10.2016 exmatrikuliert bin. Der Abgabetermin meiner Masterarbeit ist aber erst im Februar 2017 und ich habe mich sowohl fürs Wintersemester zurückgemeldet als auch den Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen.Heißt das, dass ich mich jetzt trotzdem bei der Krankenkasse ummelden muss und die vollen Beiträge bezahlen OBWOHL ich ja noch an meiner Masterarbeit schreibe und demnach nicht Vollzeit arbeiten kann?