Hallo, hab da mal ne Frage zum Arbeitsrecht.

Erst mal eine kleine Einführung ;)

Ich arbeite im Einzelhandel und mein Chef hat jetzt beschlossen, da es immer wieder Unklarheiten wegen der Urlaubstage um Weihnachten und Silvester herum gab (wir hatten z.B. 2012 vom 20.12. - 26.12. geschlossen und dann noch 31.12. und natürlich 01.01.2013) Wir mussten alle 4 Tage Urlaub nehmen, obwohl eigentlich gesagt war, dass unsere jeweiligen freien Tage in der Woche (bei mir z.B. Dienstag, da ich samstags arbeiten muss) mit angerechnet werden.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: besagter Chef hat nun beschlossen, aufgrund der vielen Verwirrungen, ab diesem Jahr, wenn ein Feiertag ist, alle freien Tage der Mitarbeiter auf eben genau diesen Tag zu legen. Beispiel: Ostermontag ist frei, da Feiertag und eigentlich hätte ich den Dienstag danach frei, weil es mein eigentlicher freier Tag ist, nach der Neuregelung aber, hab ich nur Montag frei, weil in dieser Woche mein freier Tag ja auf den Feiertag verlegt wird.

DARF ER DAS?????

Bitte nur fundierte Antworten, am besten mit dem jeweiligen Gesetzesauszug!

P.S.: Entschuldigt bitte, dass ich so ausführlich geworden bin, aber ich konnte es nicht kürzer zusammenfassen.