Folgender Fall: AG rechnet den Jahresurlaub in Stunden um und kommt bei einer 6 Tage Woche/ á 40 Std. Auf 220 Stunden Urlaub (33 Tage Grundlage).

Nun meine Frage: ist es überhaupt erlaubt, das anzuwenden? Denn meiner Meinung nach steht im Bundesurlaubsgesetz, dass ein AN UrlaubsTAGE hat.