Beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Du hast 1 Jahr Gewährleistung. Problem bei der Sache ist, dass nach einem halben Jahr die Beweislast umgekehrt wird. Im ersten halben Jahr muss also der Händler nachweise, dass der Defekt nicht schon beim Kauf da war, im anderen Halben Jahr musst du das Nachweisen!

Also kommt es ganz darauf an wie lange du den Wagen schon hast. Halbes Jahr oder kürzer: Händler muss nachbessern, mehr als ein Halbes Jahr: Pech gehat, du musst zahlen.

So ist der Regelfall, es soll auch Händler geben die da ziemlich Kulant sind. Geh am besten mal auf ihn zu und Frag ihn.

In dem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass es einen großen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt! Gewährleistung MUSS der Händler laut Gesetz geben und Garantie kann man meistens hinzukaufen (bei Gebrauchtwagen, Neuwagen haben sowieso eine Neuwagengarantie). Raten dazu würde ich allemal, aber das artet jetzt zu weit aus!

Gute Fahrt!

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