Hallo!

In unserem Verein gab es für die Jahre 2019 und 2020 keine Kassenprüfung und auch keine Entlastung des Vorstands. Das soll jetzt nachgeholt werden. Im März wurden neue Kassenprüfer gewählt.

Sind diese jetzt in ihrer Amtszeit für die Prüfung der Vorjahre zuständig?
Oder müssen die alten Kassenprüfer die Jahre aus ihrer alten Amtszeit noch nachträglich prüfen?

Vielen Dank im Voraus!