Guten Tag,Ich habe mir letztes Jahr ein Haus gekauft. Ich habe es jetzt innen das ganze letzte Jahr fertiggemacht.... Jetzt will ich außen anfangen. Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus BJ 1968. Zum Nachbarn links von mir steht ein Sichtschutzzaun. Zum Nachbarn rechts von mir eine Mauer vor der Mauer geht auf beiden Seite die Treppe zum Keller runter. Erst war meine Überlegung, die Mauer weg machen und einen Sichtschutzzaun hin... Problem war: wie verankere ich den... Also habe ich mir nun überlegt, dass ich die Mauer zu meinem Nachbarn neu bauen möchte. Die Mauer soll wieder die gleiche höhe (2 Meter) und die gleiche Länge haben (1,8Meter)... Grund ist der, dass in der Mauer so "Glasbausteine" sind... Die schon sehr im Laufe der Zeit gelitten haben.... Nur darf ich das? Auch rechtlich? Im Moment sagt mein Nachbar, dass das kein Problem sei und ich es machen kann.... Nur ich habe keine Lust, dass ich die neu baue und es dann im nachhinein Stress mit dem Nachbarn oder dem Nachfolger meines Nachbarn gibt....Könnt ihr mir da eventuell etwas helfen?In Gesetzestexten habe ich bisher nur Sachen gefunden, die sich auf komplette Neuanlagen der "Einfriedung" beziehen.....