Hey Leute,

ich wurde gestern von der P.o.l.i.z.e.i beim heim fahren angehalten** "Allgemeine Verkehrskontrolle"** . Der P.o.l.i.z.i.s.t nahm ganz normal meine Papiere und wollte dann die Maschine bzw. den Auspuff mal anhören. Ich machte die Maschine an und dann fing alles erst an, der sagte irgendwas von zu laut, gekürzter DB-Killer, die Kinder können wegen mir nicht schlafen etc.

Mein Problem ist, ich hab die Maschine erst vor 6 Monaten gekauft und laut dem Verkäufer hab ich in der Zulassungsbescheinigung im Feld** "22 Bemerkungen und Ausnahmen"** ein Gutachten vom TÜV SÜD, das mir erlaubt mit dem Db-Killer zu fahren. Da steht auch was von einem Austauschschalldämpfer.

Das eigentlich komische ist ja nach dem er alles gelesen hat und ich im auch erklärt hab das es noch nie Probleme mit dem Killer gab (auch nicht beim Vorbesitzer), dann sagte er das ich Glück hätte und er jetzt zu einem Einsatz müsse. Aber beim nächsten mal würde ich nicht so einfach damit durch kommen. UND meine Frage ist jetzt was soll ich tun. Soll ich mir einen neuen DB-Killer kaufen oder mal zum TÜV gehen und nachfragen oder einfach nicht drauf achten und es vergessen ?

Als Info (falls das weiter hilft) Der Auspuff ist eine Komplett Anlage von Shark für die Yamaha YZF-R125

Danke für alle Antworten. :)