Das hängt davon ab, wo sich der Zaun befindet(Bundesland, evt. Kommune).

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Ja, du kannst auf der Erfüllung des offensichtlich abgeschlossenen Kaufvertrags bestehen.

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Dienstaufsichtbeschwerden erfolgen im Normalfall nach den drei F: fristlos, formlos, fruchtlos. Allerdings kann ich auch nicht erkennen, worüber die Beamten euch hätten belehren sollen. Insofern kann ich auch keinen Grund für irgendeine Lüge erkennen.

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Da du auch bei ungöffneter Verpackung kein Rückgaberecht hättest, hängt das von der Kulanz des Verkäufers ab. Ich sehe da eher schwarz.

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Meines Wissens hat ein Titel 30 Jahre Gültigkeit, wenn alle 10 Jahre die Summe angemahnt wird

Nein, die Gültigkeit beträgt 30 Jahre. Gemahnt werden, muss nicht.

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Ja, sie darf das Foto machen. Ohne deine Einwilligung darf sie es nur nicht veröffentlichen.

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Interessant wäre hier mal die Sichtweise der Busfahrerin und ihrer Fahrgäste. Deine völlig überflüssige Anhalteaktion lassen wir dabei mal ganz aussen vor.

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Was ist an München denn besser als an Köln, Hamburg oder Berlin? Abgesehen davon, dass es die teuerste Satdt ist?

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Das ist eine rein zivilrechtliche Sache. Deshalb tut die Polizei da nichts. Aber natürlich sind die Bilder, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden aus dem Netz zu entfernen.

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Wenn ihr auf seinen Vorschlag nicht eingeht, muss er euch kündigen. Dann habt ihr allerdings bei Wirksamkeit der Kündigung keinerlei Ansprüche an ihn.

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Rein rechtlich hast du natürlich Ansprcuh auf dein Geld. Aber kennst du die Geschichte mit dem nackten Mann und den Taschen? Du solltest dir zumindest sicher sein, dass dein Schuldner zahlen kann. Ansonsten wirfst du schlechtem Geld gutes hinterher.

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Schadensersatz Höhe und Chancen?

Hallo zusammen!

Es geht um folgendes: Ich versuche mich kurz zu halten. Ich hatte vor 2 Wochen eine Hausdurchsuchung. Ich war allerdings keine Beschuldigte, sondern nur Zeugin. Die Durchsuchung war nur weil mein damaliger Freund bei mir gewohnt hatte für 3 Monate und gegen den ermittelt wurde. Sprich es wurde nur wegen Beweisen gegen ihn bei mir durchsucht. Wie es denn so kommt kam es natürlich hier in der lokalen Zeitung in einen Artikel. Bei der ganzen Sache ging es um rechtsextremismus, womit ich null am hut habe. Die Zeitung hat zwar nicht meinen Namen erwähnt aber meinen Arbeitgeber. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Jobcenter als Sachbearbeiterin). Nun habe ich vorgestern von meinen Personalchef erfahren dass ich nun gekündigt werde aufgrund diesem Artikel und der Nennung meines Arbeitgebers. Ich habe der Zeitung keine Auskünfte gegeben. Ich weiß also nicht woher sie unter anderem die Information hatte dass ich bwei dem Jobcenter arbeite. Auch hat die Zeitung mich so da gestellt, dass gegen mich in rechtsextremen fällen auch ermittelt wird, was nicht stimmt. naja zumindest habe ich nun meinen job dadurch verloren. Mein Arbeitgeber hat auch ganz speziell gesagt es liegt nur an dem Zeitungsartikel. Hätten die nicht meinen Arbeitgeber erwähnt wäre nichts passiert.

Nun meiner Frage: Wie hoch stehen die Chancen schadensersatz von de zeitung zu bekommen und wie hoch schätzt ihr diesen?

Vielen Dank für die hilfe!

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Wenn denn die Kündigung unwirksam ist, welcher Schaden ist dir denn entstanden?

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Das Jugendamt wird sich beide Seiten anhören und danach entscheiden. Betteln wird an dieser Entscheidung wohl nichts ändern. Warum sollte es auch?

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Mal abgesehen vom notwendigen Notar, warum sollte dein Schwiegertochter ein Haus mit einer solchen Bedingung kaufen? Das ist doch annähernd nichts wert.

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Da d er Mangel wohl beim Kauf noch nicht vorlag, wirst du dich auf die Herstellergarantie berufen müssen. Damit hat Saturn aber grundsätzlich nichts zu tun. Die Bedingungen hierfür findest du in Garantiebedingungen von Samsung. Allerdings gewährt Samsung nur 12 Monate Garantie. Darum würde ich mich beeilen.

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Warum lässt du dir nicht einfach die Überstunden am Enden des Beschäftigungsverhältnisses auszahlen?

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In Fragen der Gewährleistung ist der Händler also der Telekom-Shop dein Ansprechpartner.

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Es ist nicht verboten, während einer Insolvenz Schulden zu machen. Diese bleiben dann allerdings nach der Restschuldbefreiung bestehen. Die dafür nptwendigen Massnahmen wie Mahnung und Vollstreckung müsstest du allerdings erstmal kostenpflichtig ergreifen.

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Mal abgesehen von untem erwähnten Mahnbescheid. Diesem kann dein Unfallgegner dann widersprechen. Sollte dies passieren landest du dann vor Gericht. Spätestens hier wäre dann ein Anwalt empfehlenswert. Wenn du gewinnst müsste dein Gegner auch dessen Kosten tragen. Geld siehst du allerdings nur dann, wenn dein Gegner auch welches hat. Die praktischte Lösung wäre wirklich, das Geld abzuschreiben.

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