Strafbar, Post für den Vormieter zu vernichten?
Kann ich Post, die für den Vormieter meiner Wohnung bestimmt ist, sicheren Gewissens vernichten oder bin ich gar verpflichtet, sie ihm selbst nachzusenden? Natürlich steht sein Name nicht mehr am Briefkasten.
Auch wenn es sich um amtlichen Briefverkehr, bzw. Post von Behörden handelt?
Gibt es zeitliche Fristen, die verstreichen müssen, damit sowas nicht mehr aufgehoben werden muss?
Mietwohnung,
Recht,
Post