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Antwort
Die Behörde wird das bundeszentralregister prüfen, liegen dort Einträge vor die mindestens 90 tagesatzt haben, dann wird die Behörde dich als unzuverlässig für eine Tätigkeit im sicherheitsgewerbe sehen. Erst mit der Ablauf von 5 Jahren wirst du dort eine Chance bekommen.
Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafe bis 3 Monate: nach 3 Jahren
Bewährungsstrafen von 3 Monaten bis 1 Jahr: nach 3 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr wegen bestimmter Sexualdelikte: nach 10 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe
alles andere: nach 5 Jahren zuzüglich der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe.