Hallo, meine Frage: eine ehemalige Arbeitskollegin hat eine Ausbildung als Altenpflegerin mit über 500 Std. abbrechen müssen. (Suizidversuch der Tochter) Ihr hat der Umgang mit den älteren Menschen immer ganz besonders im Blut gelegen, hohe Fachkompetenz, ein sehr herzliches Wesen, einen hohen Beliebtheitsgrad sowohl bei Kollegen als auch bei Vorgesetzten, machten Sie für diesen Job eigentlich unersetzlich. Sie möchte als Arztsekretärin nicht mehr arbeiten, weil es sie in die Altenpflege zurückzieht (gerade jetzt fehlen diese Mitarbeiter ganz besonders). Beworben hat Sie sich noch nicht, weil überall ein 200 Std. Basiskurs verlangt wird. Sie müsste doch mit Ihren Erfahrungen, den vorbildlichen Beurteilungen und den 500 Std. eine Bereicherung für jede Einrichtung sein. Gibt es denn hier ein Gesetz, das Ihr die Arbeit nur mit diesem geprüften Pflegebasiskurs gestattet und gibt es vielleicht die Möglichkeit eine Nachprüfung zu machen?