Guten Tag. Bin 15 Jahre und besuche zurzeit die 3. Sekundarstufe B im Kanton Luzern, Schweiz. Heute Morgen bin ich mit meinen Musikboxen an in das Schulhaus geloffen und wollte diese gerade aus machen. Leider kam dann direkt der Schulleiter um die Ecke und meinte ich solle ihm diese Boxen geben. Ich habe mich verweigert und habe gesagt, dass das mein Eigentum ist. Daraufhin drohte er mir mit einem Roten Meldeblatt ( schriftlicher Verweis) Wenn man dies 6x bekommt fliegt man. Ich habe aber noch keinen und dies ist sowieso mein letztes Jahr. Also habe ich lieber den Verweis in kauf genommen. Meine Frage ist nun ... kann mir jemand die rechtliche Grundlage zeigen wo steht, dass der Schulleiter meine Boxen einfach so mal beschlagnahmen darf? Oder einfach mal das ganze erklären. MfG