Bei einer zweiten Wohnungsbegehung sind wir über den Sicherungskasten gestolpert. Er war mit einer Platte verdeckt die mit zwei Nägeln an die Wand geschlagen worden waren. In dem Kasten selbst befanden sich Schraubsicherungen, abgesichert mit 10 Ampere. Das Haus wurde in den 60ern gebaut dementsprechend fehlen besonders in der Küche aber auch in allen anderen Räumen Steckdosen..

Gibt es eine Verordnung wie Sicherungskasten abgedeckt sein müssen. Muss dieser zu verschließen sein? Wie muss er abgesichert sein? ( Ampere) Gibt es vorschriften über Steckdosen in Wohnräumen? Entfällt der Bestandsschutz wenn bestimmte Renovierungen am Sicherungskasten sowie der Elektrik nicht erfolgen? Danke schön