Jeder der eine Fortbildung mit 400 Unterrichtstunden hat, bekommst damit das Abitur ( Allgemeinehochschulreife) das lesen wir z:b hier

https://www.studieninfo-bw.de/studieren/bewerben_und_hochschulzulassung/hochschulzugang/allgemeine_hochschulreife/#c103103

Es bestehen folgende weitere Möglichkeiten zum Erwerb des „Abiturs“ bzw. der allgemeinen Hochschulreife: durch den Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung, jeweils in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer Hochschule;

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Heilpraktiker Selbstudium ist nicht mehr in allen Bundesländer mehr möglich. Das sehen wir hier in Aktuellen Heilpraktikergesetz aus Thüringen.

Lesen wir wie gefolgt

Jeder Antragsteller hat der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde folgende Nachweise vorzulegen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten. http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=50D419F27067A50328ADA07CD49F1CF8.jpd5?quelle=jlink&docid=VVTH-VVTH000003333&psml=bsthueprod.psml&max=true#ivz4

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