Moin,

Ich habe einen Brief bekommen in dem steht das ich dies nachreichen soll:

"Gültige Sozialleistung: Im Nachweis der bezogenen Sozialleistung muss der Antragsteller (wenigstens als Teil einer Bedarfsgemeinschaft) namentlich erwähnt werden + der Bezug der Leistung im Vormonat zum Studienbeginn muss belegt sein"
Der zweite teil ist logisch, bloß beim ersten teil bin ich mir nicht sicher.. soll ich den Ausweis von mir und meiner Mutter den schicken? oder wie bzw wo kann man das nachweisen.
Danke im voraus :)