Hallo zusammen,

Meine Frau hat seit letztem Jahr einen Riester-Vertrag. Als ich den nun (mit einem Kind, 2008 geboren) in mein Steuerberechnungsprogramm eingetragen habe, ist plötzlich die Steuererstattung um mehrere hundert Euro kleiner (!) geworden.

Ich habe erwartet, dass sich entweder nichts ändert oder der Sonderausgabenabzug zum Tragen kommt und ich eine höhere Erstattung bekomme. Aber das verstehe ich nun wirklich nicht. Macht es in dem Fall Sinn, den Riester-Vertrag meiner Frau gar nicht anzugeben? Oder muss ich den angeben?

Es kann doch nicht sein, dass ich durch den Abschluss eines Riester-Vertrags bestraft werde, oder? Vielen Dank für alle Antworten vorab.

Viele Grüße

Ein Verzweifelter ...