Hallo.

Ich bekomme Bürgergeld und hatte einen Antrag auf unterhaltsvorschuss für meine 5 Monate alte Tochter gestellt. Jetzt ist der ablehnungsbescheid gekommen.

Das jobcenter hat den unterhaltsvorschuss aber bei meiner Tochter seit dem 1, Lebensmonat bei meiner Tochter schon angerechnet, wobei ich ihn nie erhalten habe vom Jugendamt.

Kann ich den unterhaltsvorschuss vom jobcenter zurückfordern, weil es zu Unrecht angerechnet wurde?

Oder kann das jobcenter es einbehalten.

Würde mich freuen, wenn mir jemand auf die Frage eine Antwort geben kann.

Mfg susi