Hallo zusammen,

Ich habe vor ein paar Wochen ein Produkt aus dem Ausland (US) NEU über Ebay bestellt, da es in der EU noch nicht verfügbar war.

Es handelt sich hierbei um eine Subwooferweste (Subpac M2x) speziell für die Musikproduktion von dem bekannten Hersteller Subpac.

Vor einigen Tagen erhielt ich Post, dass mein Paket bei der zustelligen Zollbehörde abholbereit sei.

Ich ging hin und musste das Paket vor dem Beamten aufmachen. Doch ein Paar Sachen wurdem vom Hersteller nicht beachtet und somit wurden nicht alle Punkte des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) eingehalten.

Die Sicherheitshinweise habe gefehlt. Alles andere wie die Altersbeschränkung, Identifikationsnummer, CE- Kennzeichung sowie der Name Anschrift des Herstellers waren gegeben.

Der Beamte sagte, dass ich drei Optionen hätte:

  1. Das Produkt zurück schicken
  2. Das Produkt vom Zoll vernichten zu lassen
  3. Das Produkt der Bundesnetzagentur vorlegen lassen, da es sich um ein bluetoothfähiges Gerät handelt. (Das vorherige Model wurde aber laut dem Beamten schon einmal von jemandem abgelehnt)

!!! Nun bietet der bekannte MUSIC STORE in Köln das selbe Model an !!!

Warum darf ich dann nicht mein Subpac einführen, wenn das Produkt auf dem EU Markt registriert ist!?