Ich schau gerade, ob es sich für mich lohnt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und stoße in den Bedingungen immer wieder auf "erstattungsfähige Kosten". Konkret heisst es: "Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt. Wir zahlen 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für: Einlagefüllungen (Inlays und Onlays), Kunststoff-Füllungen, Knirscherschienen."

Bleiben da nun noch Kosten für mich über? Wer kann mir das auf deutsch erklären? 1000Dankeschön