Hallo alle zusammen,

erst mal vielen Dank, dass es die Moeglichkeit gibt, hier Fragen zu stellen.

Dankeschön an alle, die sich hier gegenseitig unterstützen und man nicht sofort zum Anwalt denn muss, wenn man sich nicht sicher ist.

Auf unseren gemeinsamen Grundstück

(7 Häuser fast alle vermietet, 7 Eigentuemer, gemeinsamen Garagenhof und Einfahrt zum Grundstück)

stellen seit vielen Jahren die Nachbarn ihre Muelltonnen in unsere Einfahrt / auf unser Grundstück.

Ich versuche das diesen Leuten gerade abzugewöhnen und es gibt erheblichen Streit. Muelltonnenschach wird gespielt, lach.....

Ich Stelle die Mülltonnen auf deren Grundstück und sie stellen sie wieder auf unser Grundstück zurueck.

Leider erfahre ich keine Unterstützung von Seiten der Eigentuemer, da die Häuser grösstenteils vermietet sind und es gibt keine Eigentümer gemeinschaft.

Die Eigentuemer reagieren auch nicht auf meine Klage per E-Mail, sind aber seit 9 Monaten informiert. Es kam nicht mal zu einer Antwort.

Der eine Nachbar, stellt seit Jahren 3 Muelltonnen auf unser Grundstück, ist Richter von Beruf.

Er behauptet, ich bräuchte die Mehrheit um diese schlechte Angewohnheit abzustellen.

Der Mehrheit ist das voellig egal, sie wohnen nicht hier und wollen ihre Ruhe bzw wollen sich nicht mit einem Richter unseres Landes anlegen.

Das Grundstück des Richters ist sehr gross und es besteht keine Notwendigkeit, seine Muelltonnen in unsere Einfahrt zu stellen.

Er redet von Gewohnheitsrecht, weil seit 20 Jahren niemand etwas gesagt hat.

Kann ich alleine bestimmen, dass die Muelltonnen weg kommen?

Ich wohne hier, habe alles frisch renoviert und moechte diese Muelltonnen mir nicht länger ansehen, wenn ich das Grundstueck verlasse oder betrete.

Was kann ich tun?

Alle Eigentümer sind nachweisbar per E-Mail von mir informiert worden und niemand hat Stellungnahme dazu genommen.

Keine Stellungnahme kann doch automatisch Zustimmung zu meinem Vorhaben sein.

Trifft das in diese Fall zu?

Bei beruflichen Belangen, mit denen ich taeglich zu tun habe, ist das genau so.

Keine Antwort = Zustimmung

Das steht allerdings in Vertrag mit unsren Partnern.

Wir sind keine eingetragene Eigentümergemeinschaft.

Jeder macht was er will.

Wie kann sich der Einzelne bei Verstößen mich durchsetzen.

Reicht es, wenn eine Person sagt:

Ich moechte die Muelltonnen der Nachbarn nicht auf dem Grundstueck sehen, auch wenn diese seit 20 Jahren hier stehen?

Es ist doch ein ganz normaler nachvollziebarer Wunsch.

Keiner der Eigentümer wird diesen Muelltonnen, wenn sie hier nicht mehr stehen, nachtrauern.