Hallo,

wir haben eine Handwerksfirma gegründet und müssen eine EÜR machen und voraussichtlich schon nächstes Jahr bilanzieren (lassen). Bisher habe ich nur eine normale Gewinnermittlung aufgestellt, also Betriebseinnahmen gegen Ausgaben gestellt. Nun haben wir aber eine neue Software mit Buchführungsprogramm (Topkontor) und dass will ich natürlich nutzen. Meine Barbelege muss ich im "Kassenbuch" auflisten, da in der Maske "Buchungserfassung" nur die Bank erfasst wird. Dann müsste ich wohl als aller erste Buchung eine Privateinlage von z.b. 1000,- buchen, damit das Programm nicht meckert, dass ich im Negativstand bin. Ich habe das Konto 1000 auch schon umbenannt von Kasse auf "Barbelege" aber das versteht die Software natürlich nicht und bemeckert den Negativstand weiter.

Nun hat mir eine Freundin gesagt, ihr Steuerberater meinte es gibt eine neue Regelung zur Kassenbuchung, wonach man das so nicht mehr handhaben DARF. Privateinnahmen/Ausgaben für Barbelege buchen ohne wirklich Bareinnahmen zu haben.

Wie würdet Ihr die Barbelege verbuchen? Habe auch selber keinen Steuerberater.

Schon mal besten Dank für Tipps. LG