Ich habe eine 6jährige Tochter, war mit dem KV nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht. Für meine neue Beziehung werde ich in wenigen Tagen 300km weit weg ziehen, er hat ein gutes Verhältnis zu meiner Tochter und sie kommt dort in ein liebevolles familiäres Umfeld.Seit der Trennung vor 3 Jahren habe ich dem KV niemals den Umgang verwehrt, im Sinne des Kindeswohls habe ich ihn sogar begrüßt und gefördert. Für die Zukunft lag mir eine Regelung am Herzen die Fahrkosten zu teilen, meine Tochter für die Ferien zum KV zu schicken etc. Ich war immer für Gespräche offen und habe ihn in alles mit einbezogen (bis auf den Umzug, das war meine Entscheidung), habe ihn nicht einmal auf Unterhalt verklagt um ihm diese finanzielle Belastung nicht aufzubürden (er ist arbeitslos). Jetzt dreht der KV aber durch und hat im Alleingang das TS beantragt. Ich vermute stark, daß er das nur getan hat, um mich für den Umzug zu bestrafen und mir Steine in den Weg legen zu können wann immer er will.Welche Kriterien legt das Gericht zugrunde, um einem solchen Antrag zuzustimmen?Auf welche Änderungen muss ich mich einstellen?Er hat doch dann nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - welche Pflichten wären das?Für welche Belange muss ich dann seiner Unterschrift hinterherrennen?Liegt das TS im Sinne des Kindes bei 300km Entfernung? Ist das nicht zu schwer zu verwirklichen im Alltag?