Hallo, mein Freund lebt in einer Wohnung bei der es jetzt einen neuen Vermieter gibt. Laut Hausordnung müssen die Mieter die Mülltonnen rausstellen, Ihren Treppenanteil kehren und auch den Gehweg. Nun ist es so das der Vermieter das kehren, unabhängig von der Jahreszeit, mehrfach in der Woche von den Mietern verlangt. Ansonsten würde er eine Firma beauftragen und das ganze in der Nebenkostenabrechnung auflisten und abrechnen. Des Weiteren hat die Vermieterin ein Betrieb, im Erdgeschoss, der sich auch in dem Mietshaus befindet. Das Grundstück geht ums Eck und die Mieter kommen nicht auf dem gleichen Weg aus dem Haus wie das Geschäft. Ich möchte noch nicht mal in Frage stellen das nur dort gekehrt werden soll wo die Mieter raus gehen, wenn gilt das in der Regel für den gesamten Bereich. Aber müssen die Mieter vor dem Geschäft der Vermieterin kehren, ist das nicht ihre eigene Sache, weil ihr Geschäft da ist?
Wäre schön wenn mir hier jemand Antworten kann.