Hallo,

Ich würde gerne wissen ob beim Polizeiberuf (Baden-Württemberg) vor der Verbeamtung auf Lebenszeit grundsätzlich eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt wird, oder nur wenn Verdacht auf gesundheitliche Einschränkungen besteht? Und falls eine grundsätzliche Untersuchung stattfindet, wie umfangreich ist diese, also zum Beispiel genauso wie die vor der Einstellung während des Bewerbungsverfahrens?

Danke im Vorraus!