Ich habe meinen Hund als Deckrüden zur Verfügung gestellt. Wir haben auch einen Deckvertrag gemacht. Als Deckgebühr haben wir einen Welpen vereinbart, das war auch die Voraussetzung das mein Hund als Deckrüde zur Verfügung steht. Sonst hätte ich das nicht gemacht. Jetzt hat die Hündin leider viele Komplikationen gehabt und die Besitzerin hat einige Rechnungen zu zahlen. Die gute Frau hat auch nicht gerade sehr viel Geld. Jetzt möchte Sie mir nicht mehr meinen Welpen wie vereinbart geben. Sie meinte, das mir nur ein Welpe als Deckgebühr zusteht, wenn ich dafür die Tierarzt kosten und die Futterkosten bezahle bzw. die Differenz von der Deckgebühr und dem Verkaufspreis. Das hätte Sie vom Anwalt so prüfen lassen. Ich selber kann mir das nicht vorstellen, denn ist die Deckgebühr (wenn es ein Welpe ist) nicht auch der Verkaufspreis? Was meint ihr? Ist es rechtens, das Sie Geld von mir verlangen kann? Vielen Dank schon einmal für die Antworten!