Hallo zusammen,

Ich habe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf angemeldet. Habe geplant in 2024 weder Einnahmen noch Ausgaben zu vernehmen. Da wir planen 2025 Nachwuchs zu bekommen. Muss ich das Gewerbe abmelden um die letzten 12 Monate zur Berechnung des Elterngelds zu vollziehen, oder kann ich es mit einer Nullmeldung weiterlaufen lassen. Sodass der bemessungszeitraum trotzdem die letzten 12 Monate anstatt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr ist?