Es geht um die Klärung der Frage, wann genau die Halteverbotsschilder für ein mobiles Parkverbot aufgestellt werden müssen, um eine polizeiliche Abschleppmaßnahme veranlassen zu können, für die der Fahrzeughalter die Kosten übernimmt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Urteil v. 24.05.2018, Az. 3 C 25.16 entschieden.

"Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs findet nicht statt."

Für mich ist damit die Angelegenheit nicht geklärt. Mobile Parkverbote haben einen genau definierten Geltungszeitraum. Er steht auf auf einem Zusatzschild unter dem eigentliche Halteverbotsschild. Ich erkläre meine Frage am besten mit einem konkreten Beispiel.

Aufgrund von Straßenbauarbeiten wird eine Halteverbotszone eingerichtet. Der Zeitraum ist von Montag 26.04.21 bis 19.05.21. Eigentlich sollten die Schilder also spätestens am Donnerstag, 22.04.21, 24:00 Uhr aufgestellt werden, um dann volle 3 Tage vor dem Geltungszeitraum, beginnend mit dem 26.04.21, 0:00 Uhr, Vorlauf zu haben. Ab Montag könnten dann Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.

Die Schilder wurden nun aber erst am Montag, 26.04.21, also zum Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt. 3 volle Tage später, am 4. Tag nach dem Aufstellen der Schilder, am Freitag 30.04.21 werden dann Fahrzeuge durch polizeiliche Abschleppmaßnahmen entfernt.

War dies rechtens? Was zählt, die 3 vollen Tage Vorlauf zum Beginn des Geltungszeitraums? Damit wäre die ganze Halteverbotszone falsch eingerichtet und jede Abschleppmaßnahme nicht rechtens. Oder die 3 vollen Tage zwischen dem Aufstellen der Schilder und der Abschleppmaßnahme? Damit könnten die Schilder irgendwann innerhalb des Geltungszeitraum aufgestellt werden und nach 3 vollen Tagen wäre jede Abschleppmaßnahme rechtens.

Ich bin gespannt, ob jemand darauf eine eindeutige Antwort hat. Ich konnte nichts genaues finden.

viele Grüße und Dank im voraus