Hallo,

Meine Frage ist, ob sich das Jugendamt über eine Gutachterempfehlung hinwegsetzen kann?

Bei der Begutachtung über die Erziehungsfähigkeit, meinte die Gutachterin sie möchte/wird empfehlen, dass bis zur Entscheidung vor Gericht, die Umgänge mit dem Kind ohne Umgangsbegleitung stattfinden sollen..

Jetzt hat das Jugendamt entschieden, dass sie das nicht möchten und setzen sich damit, gegen die Empfehlung der Gutachterin, die eine Rückführung zu einem Elternteil für sinnvoll hält.

Deshalb finden auch die Umgänge nun 3 Wochen gar nicht statt da die Umgangsbegleitung keine Zeit hat.

Darf das Jugendamt das?

Danke für eure Meinung/Hilfe.