"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..
Das ist "begleitetes Trinken"
Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.
Risiken des Alkoholkonsums
Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.
Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht
Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.
Unsere Fragen an Euch:
- Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
- Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?
Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team