Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren meine Ausbildung zum NotSan über die Bundeswehr gemacht. Alle Stunden etc. Habe ich erfüllt. Habe auch die erste Prüfung absolviert, diese aber mit Absicht nicht bestanden, da es zur Folge gehabt hätte, dass ich mit Bestehen, 9 weitere Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet wäre. Dies wollte ich nicht, da ich in der Bundeswehr den Beruf des NotSan nicht so ausgeübt hätte wie im Zivilen leben (Rettungsdienst, Schichtarbeit etc). Zu einer Nachprüfung kam es nicht, da ich durch Umwege dann aus der Bundeswehr entlassen wurde.
Nun meine Frage: Habe ich noch Anspruch auf eine Nachprüfung auch nach 2 Jahren oder darf ich die NotSan Ausbildung (3 Jahre) noch einmal machen oder bin ich im Register gesperrt?