Hallo.

Ich habe das geteilte Sorgerecht mit dem Vater meiner beiden Kinder. (Seit 4 Jahren getrennt und ein Jahr geschrieben.)

Vor Gericht würde festgelegt, dass die beiden ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben und er jedes zweite Wochenende Umgang mit ihnen hat.

Ich fange im September wieder an zu arbeiten (75% Nachwache). Ich werde dann meine Kinder Abends vor der Arbeit zu meiner Schwester (die im selben Ort wohnt und genau wie ich, ein Schulkind und ein Kindergartenkind hat) und sie bei ihr ins Bett bringen. Am nächsten Morgen bringst meine Schwester alle 4 Kinder in Schule und Kindergarten wo ich sie dann wieder abholen werde und den Tag mit ihnen verbringe (Hausaufgaben machen etc.)

Der Vater der beiden meint nun, der Umgang mit ihren Cousine wäre schädlich für beide und möchte, dass die Kinder dann bei ihm schlafen. Ich weiß aber, dass er morgens um 7 Uhr anfangen muss zu arbeiten und die Kinderbetreuung bei beiden erst ab halb acht beginnt. Also müsste er die Kinder morgens wieder zu seiner Mutter bringen, damit diese die beiden dann in Schule und Kindergarten bringt. Vater und Oma der Kinder wohnen nicht im selben Ort wie wir.

Kann er es mir verbieten, dass ich die Kinder zu meiner Schwester bringe, obwohl es für alle Beteiligten und vor allem für die Kinder, die stressfreiste Lösung ist? In wie weit, darf er sich da einmischen?

Wenn er an den Wochenenden arbeiten geht, an denen er die Kinder hat, darf ich mich seiner Meinung nach aber nicht einmischen. Und der Umgang jedes zweite Wochenende wäre weiterhin gewährleistet.

Liebe Grüße