Hallo zusammen,

ich erhielt am 17.02.2017 ein Schreiben vom OGV mit einer 2-wöchigen Frist eine Forderung in Höhe von ca. 370€ zu tilgen oder am 8.3.17 zum Termin für eine Vermögensauskunft zu erscheinen.

Den Termin konnte ich nicht wahrnehmen, da mich meine Mitbewohner nicht über den Brief informiert hatten und er somit liegengeblieben ist. Eine Woche nach dem Termin rief ich beim OGV an und vereinbarte mit ihm, dass ich zu Ende März die komplette Forderung plus Zinsen bezahlen werde. Er willigte ein und ich bezahlte wie vereinbart.

Nun erhielt ich vor 2 Tagen ein neues Schreiben von den o.g. RAs, dass dem Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung Verzugsschäden entstanden sind, die nicht im Vollstreckungsbescheid erwähnt werden. Hierbei beziehen sie sich auf §§ 280,286 ff BGB. Ebenfalls hieß, solle ich nicht bis zum 22.5. bezahle würde der Gläubiger erneut ein Inkassoverfahren einleiten, wodurch mir mehr Kosten entstehen.

Entsprechend bin ich höchst verärgert, da für mich die Sache nach Bezahlung abgeschlossen war und ich nun nochmal draufzahlen soll. Wie soll ich nun darauf reagieren? Foderungsaufstellung verlangen? Widerspruch einlegen? Ignorieren? Rechtsberatung einholen? oder doch mit rechtlichen Schritten drohen?

Über Hilfe, Rat oder auch Erfahrungen eurerseits wäre ich sehr dankbar.

LG und Danke